Gebäudeenergiegesetz

Rechtliche Vorschriften rund ums Haus.

Gebäudeenergiegesetz

Wissenswertes zum GEG

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist alles geregelt, das bei einer Altbausanierung oder einem Neubau berücksichtigt werden muss, um einem Mindeststandard an Energieeffizienz zu entsprechen. Das GEG gilt für alle Gebäude, die geheizt und gekühlt werden, sowie mehr als vier Monate im Jahr genutzt werden.

Im GEG finden sich konkrete Vorgaben zu Gebäudehüllen- und Energieeffizienz-Standards. Hier wird z.B. die Mindestdicke der Dämmung vorgeschrieben oder der Anteil Erneuerbaren Energien, den Sie nutzen müssen. Ebenso ist im GEG festgehalten unter welchen Bedingungen die Heizung ausgetauscht oder das Dach bzw. die oberste Geschossdecke gedämmt werden muss.

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Was ist ein Energieausweis
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Konkrete Pflichten

Für jedes Bauteil (FassadeDachFenster etc.) gelten verbindliche Sanierungsstandards. Diese greifen immer dann wenn Veränderungen an diesen Bauteilen vorgenommen werden. Konkret heißt das, dass wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils verändert wird, diese Mindeststandards eingehalten werden müssen (für einen neuen Anstrich der Fassade gilt dies nicht). Soll z.B. ein Dach neu eingedeckt werden, ist es verpflichtend das neue Dach nach dem Mindeststandard zu dämmen. In diesem Fall ist es finanziell immer zu empfehlen einen ambitionierteren, förderfähigen Dämmstandard zu wählen. Bei Einzelmaßnahmen ist es so möglich die Kosten zu bis zu 20 Prozent gefördert zu bekommen.

Neben den Pflichten bei Veränderungen der Bauteile, gelten so genannte Nachrüst- bzw. Austauschpflichten. Darunter fällt die Dämmung des Daches bzw. des Dachbodens, wenn Sie das Haus nach 2002 bezogen haben. Dementsprechend greift die Pflicht auch immer dann, wenn der Eigentümer der Immobilie wechselt. Zudem müssen die offenen Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Kellern gedämmt werden. Auf diese Pflicht sollte Sie der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister aufmerksam machen. Ebenso gilt auch die Pflicht zum Austausch von Öl- und Gasheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Um Immobilienbesitzer Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten bereitzustellen, ist im GEG ebenso verankert, dass diese nach Kauf eines Ein- oder Zwei-Familien-Haus eine kostenlose Energieberatung in Anspruchnehmen können und auch müssen. In der kostenlosen Beratung können grundlegende Fragen gerklärt werden und ggf. anschließend mit einem individuellen Sanierungsfahrplan anstehende Maßnahmen geplant werden.

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Pflichten in Baden-Württemberg

Seit 2015 besteht in Baden-Württemberg die Pflicht beim Tausch der Heizung 15 Prozent erneuerbare Energien nachzuweisen. Dieser Nachweis kann auf diverse Wege erbracht werden. Eine Möglichkeit ist es das Dach besonders dick zu dämmen oder eine Fassadendämmung anzubringen. Auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan ist eine Teilerfüllung. Dabei kann auch der Energieberater prüfen, was die günstigsten Alternativen zur vollen Erfüllung des EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) darstellen.

Seit 2023 ist es zudem verpflichtend bei einer grundlegenden Dachsanierung, also dem Neueindecken des Daches, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Wie groß diese Anlage mindestens ausfallen muss, kann in einer ausführlichen Energieberatung geklärt werden.
Das Land Baden-Württemberg hat zu der PV-Pflicht eine umfassende Übersicht der Regulariern erstellt.

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