Energieberatung für Nichtwohngebäude
Energieberatung für Gewerbe, Industrie und Verwaltung
Nichtwohngebäude
Energieaudit DIN EN 16247
Machen Sie den Energieverbrauch Ihres Unternehmens transparent: Eine präzise Analyse der Energienutzung in Gebäuden, Anlagen und Systemen deckt mögliche Schwachstellen auf und ermöglicht eine fundierte energetische Bewertung nach der Sie konkrete Maßnahmen zur Senkung Ihrer Energiekosten ergreifen können.
Mit dem Energieaudit nach DIN 16247-1 erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und legen den Grundstein für nachhaltige Energieoptimierung und rentable Investitionsentscheidungen. Seit 2015 sind Unternehmen und Organisationen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, auditpflichtig. Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 kWh pro Jahr müssen sich lediglich beim BAFA melden. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh pro Jahr benötigen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS). Ein Energieaudit ist alle vier Jahre zu erneuern, wobei das Wiederholungsaudit deutliche Vereinfachungen mit sich bringt.
Für KMU gibt es die speziell auf sie zugeschnittene Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, die sich am Energieaudit nach DIN EN 16247-1 orientiert. Diese Energieberatung wird dann mit bis zu 80% gefördert (max. 6.000 Euro).




Nichtwohngebäude
Energieberatung DIN V 18599
Sind die Energiekosten in Ihrem Nichtwohngebäude schon seit Längerem ein erheblicher Posten in Ihren Betriebsausgaben? Durch die aktuelle Krise im Gas- und Stromsektor drohen diese Kosten weiter zu steigen oder sind es bereits?
Suchen Sie nach Lösungen?
Möchten Sie eine gewisse Unabhängigkeit von Öl, Gas und Strom erreichen?
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für Ihr Nichtwohngebäude, das Sie von politischen Entscheidungen und zukünftigen Energiekosten unabhängiger macht!
Dank der BAFA-Förderung für die Energieberatung Nichtwohngebäude tragen Sie nur einen geringen Anteil der Beratungskosten!
Gefördert werden Energieberatungen für bestehende und neue Nichtwohngebäude, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell besten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Unsere Vorgehensweise
- Nach Ihrer Anfrage bei uns erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie und prüfen wir Ihre Fördervoraussetzung – sollten Sie keine BAFA-Förderung erhalten, können Sie den Auftrag kostenfrei stornieren.
- Nach Bewilligung der Förderung (ca. vier Wochen) stimmt einer unserer Berater einen Termin mit Ihnen ab
- Datenerfassung am Objekt (Bestand) bzw. Sichtung der Planunterlagen (Neubau)
- Berechnung der thermischen Bauphysik, Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …)
- Erstellen von sinnvollen Sanierungs- oder Neubauvorschlägen, einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Zusammenfassung in einem Beratungsbericht, sowie anschließender persönlicher Erläuterung