Dach
Die Dämmung des Daches ist meist einfach und günstig umzusetzen
Wärmedämmung
Dachdämmung
Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten ein Dach zu dämmen. Der Dachstuhl besteht aus sogenannten Sparren, die ihrerseits das eigentliche Dach tragen. Eine Dämmung lässt sich sowohl auf diesen Sparren (Aufsparrendämmung), als auch zwischen (Zwischensparrendämmung) und unter ihnen (Untersparrendämmung) installieren.
Befindet sich das Dach in einem guten Zustand wird in der Regel mit einer Zwischensparrendämmung ggf. mit einer Untersparrendämmung gearbeitet. Dies sind Arbeiten, die von innen getätigt werden und so kein Ziegel bewegt werden muss. Wird das Dach sowieso neu eingedeckt empfiehlt sich eine Kombination aus Aufsparren- und Zwischensparrendämmung.
Eine gute Dämmung des Dachgeschosses sorgt nicht nur dafür, dass man im Winter Heizkosten sparen kann. Gleichsam hilft sie auch dabei, das Gebäude im Sommer auf erträglichen Temperaturen zu halten.
Gesetzliche Vorschriften
Pflicht zur Dachdämmung?
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Sie Ihren Dachstuhl oder die oberste Geschossdecke dämmen müssen. Bei Missachtung dieser Vorschrift können Bußgelder erhoben werden.
Diese Pflicht besteht für alle Wohnhäuser, die nach dem 01.02.2002 erworben wurden. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, eine Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke zu installieren.
Wird eine solche Maßnahme vorgenommen ist es oft sinnvoll eine Dämmung anzubringen, die zum Teil gefördert werden kann. Die Mehrkosten sind oft deutlich geringer als die 20 bis 25 % Fördergelder, die bei einer Einzelmaßnahme beansprucht werden kann.