Kostenlose Beratung
Kostenloses Erstgespräch.¹
Energieberatung
Kostenlose Erstberatung
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz besteht die Pflicht zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem Energieberater, wenn an einem Ein- oder Zwei-Familien-Haus Renovierungsarbeiten vorgenommen werden sollen. Auch beim Kauf muss ein solches Gespräch geführt werden, wenn dieses kostenlos angeboten wird. Zudem sind im Gebäudeenergiegesetz energetische Mindestanforderungen definiert, die bei Eigentümerwechsel verbindlich werden.
Im Rahmen dieses Erstgesprächs können viele dieser entscheidenden Punkte geklärt werden, wie z.B. ob die Pflicht zur Dachdämmung oder dem Autausch der Heizungsanlage besteht. Auf Basis dieser Erstberatung kann über eine weitreichendere Beratung entschieden werden. Hier ist oft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sinnvoll. Dieser wird zu 80 % gefördert und hat zu dem einem sehr hohen Informationsgehalt für den Immobilieneigentümer.

©Thommy Weiss / pixelio.de
„Der Energieverbrauch von Wohngebäuden beträgt 35 % am Endenergieverbrauch in Deutschland”